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Selbstverständnis

»Im Streit zwischen Markt und Solidarität« ist der Titel dieses IPPNW-Kongresses; damit steht ein gesundheitspolitisches Thema im Mittelpunkt des dritten in der Kongressreihe »Medizin und Gewissen«. Denken Sie an Gewissenskonflikte in Ihrem medizinischem Arbeitsbereich, so fällt Ihnen wahrscheinlich der Bereich der Gesundheitspolitik nicht als Erstes ein.

Und doch finden gerade in diesem Bereich viele Veränderungen statt, die sich nicht nur negativ auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten auswirken, sondern ebenso das Potenzial bergen, die in der Krankenversorgung Tätigen in Gewissenskonflikte zu bringen.

Eine Beschäftigung mit den aktuellen Vorgängen in der Gesundheitspolitik scheint uns deshalb dringend notwendig, um über die Entwicklungen und Hintergründe zu informieren und Alternativen eines gerechten und solidarischen Gesundheitssystems aufzuzeigen, und nicht zuletzt, um so die Basis für Kritik und aktives Eingreifen in den Prozess zu schaffen.


Ökonomisierung der Medizin


Unübersehbar hat sich in den letzten Jahren auch in der Gesundheitspolitik ein Trend zur Kommerzialisierung und Gewinnorientierung der Medizin durchgesetzt, der bereits seit Jahren in der Gesetzgebung angelegt ist und der in der Praxis in zunehmendem Maß vollzogen wird: Reduktion von Leistungen, Ausweitung der Eigenfinanzierung und Instrumentalisierung der Arzt-Patienten-Beziehung.

Im Zuge der gegenwärtigen Ökonomisierung der Medizin wird der Mensch auf das Konstrukt eines homo oeconomicus reduziert. Ökonomische Denkmodelle werden unkontrolliert und unreflektiert auf den medizinischen Bereich angewandt. Das halten wir jedoch für unzulässig, denn Gesundheit und Krankheit sind keine marktfähigen Waren und PatientInnen keine Kunden.


Trend zu Basisversorgung und Privatisierung


Angesichts der gegenwärtigen Gesundheitspolitik ist zu befürchten, dass die oben skizzierte Entwicklung vorangetrieben wird. Die bisher relativ umfassende Gesundheitsversorgung wird in Richtung Basisversorgung reduziert und der Spielraum für privat finanzierte Gesundheitsleistungen damit vergrößert. Immer häufiger werden Gesundheitskosten nicht mehr von der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten übernommen, sondern dem Einzelnen aufgebürdet. Will er eine umfassende Gesundheitsversorgung erhalten, muss er diese aus eigener Tasche finanzieren oder eine private Zusatzversicherung abschließen. So wird es zwangsläufig eine Frage des Geldbeutels sein, wer künftig noch Zugang zu welchen Leistungen haben wird.

Begründet werden diese Maßnahmen mit dem Zwang, auf die ständig wachsenden Ausgaben im Gesundheitssektor zu reagieren. Nicht selten wird sogar von einer »Kostenexplosion« im Gesundheitswesen gesprochen, die bedingt sei durch den demographischen Wandel und den technologischen Fortschritt. Schaut man jedoch genauer hin, so stellt sich die Kostenexplosion als Märchen heraus.


Ausweitung der Eigenverantwortung


Auch wird im Rahmen der Gesundheitsreformen gerne von »verstärkter Eigenverantwortung« gesprochen. Die Menschen sollen mehr Verantwortung für ihren Gesundheitszustand übernehmen. Das ist sicher ein wichtiges Ziel, gerade bei der Prävention von Krankheiten besteht noch ein großer Förderungsbedarf.
Allerdings darf das weder zu undifferenzierten Schuldzuweisungen und Leistungsverweigerungen führen, noch darf der Begriff allein im Sinne einer rein finanziellen Verantwortung verstanden werden. Denn dann bedeutet er schlicht und einfach Ausgrenzung.


Uminterpretation des »Medizinisch Notwendigen«


In Deutschland ist durch das SGB V den Versicherten das Recht auf »das medizinisch Notwendige« gesichert. Allerdings findet eine stetige Veränderung der gesetzlichen Interpretation des Begriffs der »Notwendigkeit« medizinischer Leistungen statt. Während »notwendig« lange Zeit noch als das verstanden wurde, was medizinisch »möglich« war, werden »notwendige« Leistungen jetzt immer öfter im Sinne einer medizinischen Basisversorgung interpretiert.

Diese Umdeutung des zentralen Begriffs der »Notwendigkeit« und die damit einhergehende Reduzierung der Leistungen im allgemeinen Leistungs­katalog der GKV bringen im Alltag von Klinik und Praxis viele Ärztinnen und Ärzte in gravierende Gewissenskonflikte. Sie müssen sich selbst und ihren PatientInnen gegenüber immer öfter die Verweigerung von Leistungen recht fertigen oder diese verschleiern. Die Folge sind Anpassungs- und Gewöhnungs prozesse und mit der Rechtfertigung den Patienten gegenüber geht nicht selten der Selbstbetrug des eigenen Gewissens einher.

Vor dem Hintergrund der Alltagserfahrung von Beschäftigen im Gesundheitswesen informiert der Kongress über Auswirkungen der Ökonomisierung der Medizin in Krankenhausbetrieb und Praxisalltag.


Ziele


Der Kongress hat es sich zum Ziel gesetzt, wesentliche Anforderungen an ein gerechtes und solidarisches Gesundheitswesen zu formulieren, in dem die Beschäftigten mit gutem Gewissen und gerne arbeiten können.

Indem auch der dritte Kongress »Medizin und Gewissen« den Prozess der ärztlichen Selbstreflexion ermöglicht, gewinnt er die Kraft, politisch zu wirken, ohne Standespolitik zu betreiben und steht somit in der Tradition der beiden Kongresse in Nürnberg und Erlangen.