Zwischen Fürsorgepflicht und formalisiertem Patientenwillen

Zu den Problemen mit der Patientenverfügung

Die Räumlichkeiten für das Forum zum Thema "Instrumentalisierung ethischer Empfehlungen durch die Medizin" reichten für die vielen Interessierten kaum aus. Die Kongressteilnehmer belegten zudem durch ihre zahlreichen Nachfragen und Kommentare den großen und vielgestaltigen Diskussionsbedarf im Umgang mit Patientenverfügungen. Prof. Dr. Frank Erbguth, Chefarzt der neurologischen Abteilung des Klinikum Nürnberg (Süd), initiierte die rege Diskussion durch die Schilderung seiner persönlichen Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre zum Umgang mit intensivmedizinischer Versorgung in der Klinik.

Nach seinen Erfahrungen gibt es in den letzten Jahren einen wachsenden Druck von Angehörigen kritisch Kranker auf Ärzte, mögliche Therapiebegrenzungen durch Unterlassung bereits sehr früh zu vollziehen. Besorgte fragen nicht selten schon bei Einlieferung eines schwerkranken Bewusstlosen nach, ob denn die Behandlung überhaupt begonnen werden solle, da der Betroffene doch einen möglichen Zustand der Pflegebedürftigkeit gar nicht gewollt habe.

Die Chancen der neurologischen Intensivmedizin sollen gar nicht erst genutzt werden, weil das Risiko nicht auszuschließen sei, dass ein vom Patienten nicht gewollter Behinderungsgrad entsteht. Die damit zu immer früheren Zeitpunkten eingeforderten Festlegungen von Ärzten auf eine günstige oder ungünstige Prognose führen bei initial negativen Prognoseeinschätzungen und daraus folgender Unterlassung therapeutischer Maßnahmen logischerweise zu ungünstigen Verläufen - meist dem Tode - der dann im Nachhinein die initial negative Prognose zu bestätigen scheint. Dieser Prozess könnte als “self-fulfilling-prophecy” zu einer generellen Abwärtsspirale der therapeutischen Bemühungen führen.

Die weiteren Referenten, Prof. Dr. Claudia Wiesemannn (Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Universität Göttingen) und Prof. Dr. Reiner Anselm (Lehrstuhl für Ethik an der Theologischen Fakultät Göttingen) verdeutlichten anhand dieses nachdenklich stimmenden Szenarios den Bedarf einer kritischen Einstellung gegenüber allgemein formulierten Konzepten und kontextübergreifenden ethischen Empfehlungen. Das medizinethische Prinzip der Patientenautonomie spielt zu Recht eine zentrale Rolle in der Arzt-Patienten-Beziehung. Darüber hinaus bedarf es eines anhaltenden kritischen Diskurses zu den Zielen, die mit diesem Prinzip verfolgt werden sollen. Durch die Erfahrungen in der medizinischen Praxis ergibt sich die Möglichkeit, Fehlentwicklungen wie ein falsches Verständnis von formalisierten Patientenverfügungen aufzudecken.

Die an sich richtige Idee von Patientenverfügungen lässt sich erst durch diese Erfahrungen in ihrer Umsetzung angemessen evaluieren. Die berichteten Erfahrungen mit Angehörigen von schwerkranken und bewusstlosen Patienten weisen hierbei möglicherweise auf die Notwendigkeit einer verbesserten Aufklärung beim Verfassen von Patientenverfügungen hin.
<Daniel Strech>

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